Europarat: Wer ist ein politischer Gefangener?

Britische und spanische Konservative gemeinsam mit der Türkei, Rußland und Aserbeidschan gegen verbesserte Definition

Seit 2001 ist Aserbeidschan Mitglied des Europarats und ratifizierte noch im selben Jahr die Europäische Menschenrechtskonvention. Doch Papier ist geduldig. Die parlamentarische Versammlung des Europarats auch – sie stellte zwar Aserbeidschan wegen dessen nicht immer so unbedingt menschenrechtskonformen Institutionen von Polizei und Justiz unter Beobachtung („Monitoring“), aber erst 2009 war man bereit, das Ganze ein bißchen ernsthafter anzugehen. Die Versammlung bestellte den SPD-Bundestagsabgeordneten Christoph Strässer wegen des Anlaßfalls Aserbeidschan zum Sonderberichterstatter für politische Gefangene. Aserbeidschan kümmerte das indes wenig und verweigerte dem deutschen Parlamentarier die Einreise.

Strässer will nun diesen Winter seinen Bericht über Aserbeidschan im Europaratsparlament einbringen. Anfang Oktober aber wurde in dieser Versammlung über etwas anderes diskutiert, nämlich über die von Strässer letztlich durchgesetzte Definition, was denn politische Gefangene seien. Neben klassischen Vorstellungen von Urteilen zu Gefängnisstrafen, die gegen Menschen ausgesprochen wurden, weil sie lediglich ihre demokratischen Grundrechte wahrgenommen hätten, streicht die Definition auch heraus, daß viele politische Gefangene wegen behaupteter Delikte einsitzen, die lediglich als Vorwand für eine Verurteilung hergenommen worden waren. Und während tatsächliche terroristische Straftäter explizit ausgenommen sind aus der Definition, so heißt es doch „Eine ihrer persönlichen Freiheit beraubte Person ist als politischer Gefangener zu erachten, wenn (…) 3. die Länge der Haft oder die Haftbedingungen aus politischen Gründen eindeutig nicht im Verhältnis zu der Straftat stehen, derer die Person für schuldig befunden wurde oder derer sie verdächtigt wird; 4. die Person aus politischen Gründen auf diskriminierende Art und Weise im Vergleich zu anderen Personen inhaftiert wird.“

Da fühlten sich aber plötzlich auch die Vertreter von anderen Staaten außer Aserbeidschan unwohl. Während ein Teil dieser Skeptiker sich aber offensichtlich nicht so recht traute, der Definition inhaltlich die Zustimmung zu verwehren, kam der Ablehnungsversuch durch die Hintertür: Ein Zusatz-Antrag in der parlamentarischen Versammlung, daß diese doch besser solche rechtlichen Definitionen unterlassen und die diesbezügliche Definitionsmacht allein beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verbleiben sollte. Die Lobby für eine solch noble Zurückhaltung des Parlaments war ziemlich groß und letztlich ging die Abstimmung 89:89 aus –
die Abgeordneten der „Europäischen Demokraten“, zu denen auch die tschechische ODS, die Schweizer SVP, Berlusconis Popolo della Libertà und die britischen Konservativen gehören, hatten geschlossen für eine Unterdrückung der Definition gestimmt. Die österreichischen Abgeordneten waren gegen die Ausbremsung des Parlaments, allerdings waren nur ein Grüner und eine Sozialdemokratin bei der Abstimmung anwesend. Der Stimmengleichstand bedeutete die Ablehnung des Antrags, wodurch das Recht des Parlaments gewahrt wurde, die Definition anzunehmen.

Zwar hat der Europarat selbst generell heute noch weniger Bedeutung als früher, doch könnte diese Definition sehr wohl Beachtung beim EGMR finden, der ja eine Institution des Europarats ist – und dessen Urteile alles andere als unbedeutend sind. So nimmt der Widerstand gegen diese Definition nicht wunder. Neben Aserbeidschanern und Parlamentariern der üblichen anderen Verdächtigen (Rußland, Ukraine, Türkei) meldete sich auch Petro Agramunt, Vertreter der spanischen Partido Popular zu Wort. Dieser meinte, nach der neuen Definition werde auch die Einstufung von ETA-Terroristen als politische Gefangene möglich. Speziell Absatz 3 über die Haftbedingungen fände er bedenklich. Und überhaupt sei der Beschluß „überhastet“.

Wie sehr allerdings sich Aserbeidschan getroffen fühlt, macht ein wütender Offener Brief deutlich, den der Abgeordnete Elkhan Suleymanov an den Vorsitzenden des Parlaments schrieb. Darin verstieg sich der Aserbeidschaner soweit, daß mit der Abstimmung „in Strassburg die Demokratie untergegangen“ sei. Sozialisten und Liberale, hätten „die Neutralitätsverpflichtung verletzt“, indem sie „anti-aserbaidschanische Lobby-Aktivitäten“ durchgeführt hätten. Manche der Stimmen für eine Annahme der Definition wären „durch politische Erpressung und sogar persönliche Drohungen erzielt“ worden.

Bernhard Redl

Quellen u.a.:

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20121012_OTS0250

http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/Documents/Records/2012/E/1210031530E.htm

http://www.assembly.coe.int/ASP/Votes/DBVotesResults_EN.asp?VoteID=34327&DocID=14306

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/40868720_kw40_europaratsparlament/index.html

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Aserbaidschan/Innenpolitik_node.html

http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2012/pm_1210041

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