BH-Volksbefragung: Worum es geht! (P.Kolba)

Anmerkung zur Frage der Volksbefragung
Nur dass wir klar sehen, worüber wir am 20. Jänner 2013 befragt werden ….

„Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig.“ So steht es in Artikel 9a der österreichischen Bundesverfassung. „Das Bundesheer wird auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt“, kann man in § 1 Abs 2 Wehrgesetz lesen. Diese „allgemeine Wehrpflicht“ – als Organisationsform der militärischen Landesverteidigung – steht zur Disposition. Das Volk wird befragt, ob es die „allgemeine Wehrpflicht“ beibehalten oder statt dessen ein „Berufsheer“ eingeführt sehen will.

„Allgemeine Wehrpflicht“ bedeutet einen Zwangsdienst beim Bundesheer oder einen Zwangsdienst beim Zivildienst abzuleisten. Dieser Zwang ist gesetzlich mit harten Strafen abgesichert: Wer der Einberufung zum Wehrdienst – nachhaltig (länger als 30 Tage) – nicht Folge leistet ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen (§ 7 Militärstrafgesetz). Ebenso wird man bestraft, wenn man der Zuweisung einer Einrichtung des Zivildienstes nicht Folge leisten will (§ 58 Zivildienstgesetz). Soldaten riskieren für „Desertion“ sogar bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe (§ 9 Militärstrafgesetz). Wir reden hier von gerichtlich strafbaren Handlungen; wird man verurteilt gilt man auch als vorbestraft.

Die „Allgemeine Wehrpflicht“ abzuschaffen bedeutet daher zum einen, diese drakonischen Straftatbestände aufzuheben, das Wehrgesetz völlig umzuschreiben und aber eben auch, die Bundesverfassung (jedenfalls den Art 9a, möglicherweise noch andere Artikel) zu ändern. Dazu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

Einfach bestimmte Jahrgänge nicht einzuberufen wäre keine „Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht“, sondern schlicht ein Etikettenschwindel.

Peter Kolba, Jurist
(ehemaliger Zivildiener beim Internationalen Versöhnungsbund)

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