Ohne Kirche keine Sozialinstitutionen?

Vom 15. bis 22.April haben das Demokratie- und das Anti-Kirchenprivilegien-Volksbegehren ihre Eintragungswoche. Auch viele religionslose Linke sind skeptisch gegen letzteres, da sie befürchten, daß durch ein Streichen dieser Privilegien auch durchaus gute Arbeit im Sozialbereich gefährdet wäre. Wir haben die Volksbegehrensinitiative um eine Stellungnahme gebeten und erhielten folgenden Text von GERHARD ENGELMAYER:

*

Vielfach wird den Privilegien und Subventionen ein einfaches Argument gegenübergestellt: Die Kirche tut ja so viel Gutes! Was ist mit dann mit den Armen und Kranken, wenn es die Kirche nicht mehr gibt? Das Geld ist gut angelegt.

Die Antwort ist einfach: Es passiert nichts!

Alles würde so laufen wie bisher. Der Grund ist: Die Menschen beispielsweise in der Caritas arbeiten heute dort, weil es ihr Job ist, der sie befriedigt und ernährt und in der Vielzahl der Fälle nicht, weil es gottgefällig ist. Das tun tausende andere übrigens auch in anderen nicht-kirchlichen Organisationen ebenso.

Die Vorstellung, dass die Caritas billiger oder besser funktioniert, weil dort Menschen um Gottes Lohn arbeiten, ist glücklicherweise weder zutreffend noch wünschenswert. Mit und ohne Gott – es hat sich eben herauskristallisiert, dass es gut tut, Gutes zu tun, dass ein Job mit solchem Arbeitsmotiv für manche befriedigender ist, als ein normaler Bürojob, obwohl der vielleicht mehr einbringt. Mit anderen Worten, viele verzichten auch so, mit und ohne Gott, auf ein besseres Gehalt als in anderen Branchen. Das ist also kein Verdienst der Kirche und damit kein Grund für Ersparnisse beim Betrieb dieser Einrichtungen.

Diese Organisationen sind autonome Betriebe. Sie funktionieren, ob sie nun Teil der Kirche sind oder nicht, denn – wie wir seit dem Buch „Gottes Werk und unser Beitrag. Kirchenfinanzierung in Österreich“ (Czernin Verlag) von Carsten Frerk und Christoph Baumgarten wissen – trägt die Kirche finanziell nur wenig bei. Bei der Caritas sind es weniger als 2 %, bei den Spitälern dürften es eher 0% sein. Es ist durch die mangelnde Transparenz in allen Kirchenbereichen nicht einmal möglich, genau festzustellen, ob die Kirche nicht durch finanzielle Transaktionen bei den Spitälern nicht doch sogar einen Profit macht.

Im Gegenteil, es spricht einiges dafür, dass diese Betriebe ohne „geistliche“ Führung besser funktionieren würden, denn die Sozialstandards lassen dort zu wünschen übrig und passen nicht ins 21. Jahrhundert. In Österreich ist vor wenigen Tagen ein Streik der oberösterreichischen Spitalsangestellten zu Ende gegangen, deren Forderungen mehr als bescheiden klangen: 39 Stunden Woche und Inflationsabgeltung. Es ist das Wort Sozialdumping gefallen. Aber in Deutschland, wo die Verhältnisse ähnlich liegen, sind zum Teil sogar skandalöse Zustände aufgebrochen. So wurden hervorragende Mitarbeiter entlassen, weil sie sich haben scheiden lassen, was mit einem „christlichen Lebenswandel“ nicht zu vereinbaren ist. Menschen, die nicht ins christliche Schema passen, werden unter Hinweis auf „unabänderliche kirchliche Vorschriften“ diskriminiert, wie wir aus dem Fall „Stützenhofen“ gelernt haben. Die Bezahlung folgt der allgemeinen Vorstellung von einer Arbeit für „Gottes Lohn“.

Aber auch Menschen, die im Bereich der Kirche gut bezahlt werden und nicht diskriminiert werden, haben ein Handicap: Sie bekommen einen unsichtbaren Maulkorb umgehängt oder verhalten sich in vorauseilendem Gehorsam unwürdig angepasst. So ist mir der Name einen Arztes eines Ordensspitals bekannt, ein Atheist reinsten Wassers, der nie auch nur ein Wort über seine Gesinnung in der Öffentlichkeit sagen würde, weil er sonst seinen Arbeitsplatz gefährden würde.

Es ist diese Art von leider oft unauffälliger Macht über die Köpfe von Kindern, über die Lebensführung von Kindergarten-Leiterinnen, von Sexualeinstellungen von Pfarrratsmitgliedern und die Kontrolle über Privatleben verschiedenster Art, das ein unerträgliches Privileg der Kirche in unserer Zeit darstellt, ein Anachronismus, der größte unserer Zeit.

*

Kasten:

Was sind die Privilegien?

aus: http://www.kirchen-privilegien.at/unterschreiben/

Es gibt natürlich kein Kirchenprivilegien-Gesetz, das eine Liste aller Besserstellungen enthält. Diese sind verteilt auf viele Bundes- und Landesgesetze. Einige wichtige Punkte sind im Punkt „Privilegien“ (Link) zusammengefasst.

Die Privilegien und weitere Forderungen sind in drei Hauptpunkten widergespiegelt:

1) Laizität: Klare Trennung von Staat und Religion

Das Demokratie-Defizit kann nur behoben werden, wenn sich der Staat in Bezug auf Religion und Weltanschauung neutral verhält. Ein geförderter Status, der in der Praxis nur von sehr wenigen Religionen erreicht werden kann und nicht-religiöse Weltanschauungen per se ausschließt, ist undemokratisch.

Die Religionszugehörigkeit seiner Bürger_innen muss für den Staat irrelevant sein. Religion ist Privatsache. Sie kann ebensowenig wie Herkunft, Augenfarbe, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, usw. dazu dienen Menschen zu kategorisieren und rechtlich zu privilegieren oder diskriminieren.

Privatsache heißt übrigens nicht, dass Glauben und Religionsausübung aus der Öffentlichkeit verbannt werden, sondern nur dass sie in öffentlichen Institutionen keine Relevanz haben. Die Streichung der Privilegien ist eine unvermeidliche Konsequenz einer klaren Trennung von Staat und Religion.

2) Reduktion der Subventionen an die Religionsgesellschaften

Wir alle zahlen mit unseren Steuern für die Kirchen. Mit 3.8 Milliarden pro Jahr werden die Kirchen und Religionsgesellschaften subventioniert. Eine genaue Aufschlüsselung der Summe ist in dem Buch „Gottes Werk und unser Beitrag. Kirchenfinanzierung in Österreich.“ (Czernin Verlag) von Carsten Frerk und Christoph Baumgarten zu finden.

Alle diese Zahlungen sind sachlich fragwürdig. Jene, wo eine bezahlte Dienstleistung gegenübersteht, sind zudem mit arbeitsrechtlichen Einschränkungen verbunden, die der Staat, der ja die Gelder praktisch zur Gänze zur Verfügung stellt, nicht tolerieren darf. Damit wird Sozialdumping begünstigt und Missionierung mitgeliefert.

3) Staatliche Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen

Der letzte Punkt betrifft ausschließlich die katholische Kirche, in deren Reihen die Fälle sexueller Misshandlung ein Ausmaß annimmt, das von staatlicher Seite nicht ignoriert werden darf. Auch wenn diese Fälle formal oft verjährt sind, muss hier von staatlicher Seite aufgeklärt werden. In jeder anderen Organisation käme es zu Ermittlungen, Hausdurchsuchungen (wie das auch in anderen Ländern passiert), etc.

In Österreich darf die Kirche mit wohlwollender Unterstützung der Regierung die systematischen Verbrechen von sexueller Gewalt und Machtmissbrauch selbst aufarbeiten und damit weiter kontrollieren.

Opfer werden mit geringen Beträgen entschädigt, die Täter werden bestenfalls versetzt. Die zu den Fällen vorhandenen Akten werden auf Anweisung von Joseph Ratzinger (2001) im Vatikan versteckt.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s