Für Betroffene unverständliche Meldeverpflichtungen gefährden deren Aufenthaltsrecht. – Aussendung von: ÖH Uni Wien, Referat für Öffentlichkeitsarbeit –
In deutscher und in die falsche Sprache übersetzten Schreiben, wurde 20 Refugees aus dem Servitenkloster das sogenannte „gelindere Mittel“ von der Fremdenpolizei ausgesprochen. Diese werden darin aufgefordert, sich nun täglich bei angeführten Polizeiposten zu melden, um ihre Anweseheit zu beweisen. Wird ein Termin verabsäumt, kann sofort Schubhaft über sie verhängt werden. Für die Rechtsberater*innen der Refugees ist dieses Vorgehen unverständlich, da doch das Servitenkloster als Bleibe bis Ende Oktober zugesichert wurde. Auch bestätigt die Caritas, dass die täglichen Anwesenheitskontrollen im Kloster direkt an das BMI weiterleitet werden.
„Das Schreckliche ist, dass die Polizei nicht einmal weiß, welche Sprachen wir sprechen. Die meisten Bescheide waren in Hindi, afghanischem Pashtu oder Bangali geschrieben, obwohl wir nur Urdu und pakistanisches Pashtu verstehen. KEINER der Bescheide war in der richtigen Sprache verfasst! Das beweist wiederholt, wie schlecht die Übersetzer der Regierung sind. Wie kann über unsere Asylanträge und unsere Leben entschieden werden, wenn dem BMI nicht einmal klar ist, welche Sprache wir sprechen?“, so Ali Nawab.
Das verhängte „gelindere Mittel“ ist als Schubhaftersatz zu verstehen und bekräftigt die Befürchtung, dass Abschiebungen unmittelbar beabsichtigt sind. „Wenn mir Supporter nicht den deutschen Brief übersetzt hätten, wäre ich jetzt in Schubhaft. Trotzdem muss ich nun
jeden Tag befürchten, von der Polizei eingesperrt und abgeschoben zu werden.“, so Ali Sultan. „Wir werden das nicht über uns ergehen lassen! Wir werden nicht aufhören für Menschenrechte zu kämpfen! Weitere Protestaktionen sind geplant!“, so Muhammad Numan.