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„Dienstanweisung ist Dienstanweisung“ das ist der Grundsatz beim AMS. Wenn im Gesetz etwas anderes steht, muß man das Gesetz halt anders lesen. Und mit Logik braucht man uns gar nicht zu kommen.
Peter Gründler kann ein Lied davon singen. Die Diagnosen seiner Ärzte sind eindeutig: Wegen psychischer Erkrankung ist er arbeitsunfähig. Irgendwie schafft er es, das zu akzeptieren. Der Biochemiker, der zuletzt als selbständiger Fachübersetzer gearbeitet hatte, legt seinen Gewerbeschein zurück und stellt bei der SVA Antrag auf
Berufsunfähigkeitspension. Doch beim AMS will man ihm keinen Pensionsvorschuß zahlen, sondern verlangt von ihm, daß er sich arbeitsfähig meldet. Daß das irgendwie nicht mit einem Antrag auf Berufsunfähigkeitspension zusammenpaßt, ist dem AMS egal. Die ganze Geschichte erzählt er im Interview.
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