Es ist eine witzige Idee: Eine Avaaz-Petition an die Staatsanwaltschaft Wien, diese möge doch Klage gegen die Bundesregierung einbringen. Blöd nur, daß das todernst daherkommt und Avaaz-Petition üblicherweise humorfrei sind. Unfreiwillig trotzdem lustig: „Hiermit möchten wir aufgrund inzwischen offenkundig vorsätzlicher wie arglistiger Täuschung der beiden wahlwerbenden Regierungsparteien (ÖVP & SPÖ) gegenüber den wahlberechtigten StaatsbürgerInnen unsere Anzeige erstatten, auf das Sie Anklage gem. Paragraph 263 StGB Abs.1 gegen die jeweiligen Parteien erheben. Obwohl die Schieflage der Finanzen in den Gremien bekannt gewesen sein musste, wurden die WählerInnen allesamt belogen.“
§ 263 des Strafgesetzbuches ist die „Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung“. Nur: Wenn man das wirklich so verstehen wollte, müßte die Staatsanwaltschaft nach jeder Wahl zumindest die jeweils bisherigen Regierungsparteien, wenn nicht überhaupt alle wahlwerbenden Gruppierungen anklagen, denn daß in Wahlkämpfen gelogen wird, daß sich die Balken biegen, ist nun wirklich nichts Neues. Und das eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eben etwas ist, mit dem man der Staatsanwaltschaft eine vermutete Straftat anzeigt — also zur Kenntnis bringt –, es folglich unerheblich ist, wieviele Unterschriften drunterstehen, scheint den Betreibern der Petition auch nicht ganz klar zu sein. Es ist ja sowieso die Frage, welchen Einfluß Petition überhaupt haben, aber einer Staatsanwaltschaft ist sowas völlig blunzen und hat es auch zu sein.
Einzig relevant ist die Petition insofern, daß es eben eine witzige Idee und damit auffällige Methode ist, Protest zu formulieren. Aber ich fürchte fast, die Initiatoren glauben wirklich, damit eine Anklage hervorrufen zu können. -br-
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