SPÖ und Grüne machen es spannend und ergehen sich in Andeutungen. Oder haben sie wirklich keine Ahnung, wie das neue Wahlrecht aussehen soll? „Die Presse“ hat angeblich schon den fast spruchreifen Entwurf für die Spielregeln, nachdem die nächsten Wahlen (spätestens 2015) passieren sollen, läßt die Öffentlichkeit aber auch nicht daran teilhaben, sondern rechnet nur vor, was das bei den nächsten Wahlen bedeuten könnte — unter der Voraussetzung eines ähnlichen Wahlergebnisses wie 2010. Das aber ist nichts Neues: Die Grünen bestehen auf einem Wahlrecht, daß ihnen gegenüber fairer sein soll und der SPÖ bei den derzeitigen Kräfteverhältnissen Mandate kostet. Das ist aber bereits seit 2011 unter den Koalitionspartnern akkordiert.
Jetzt soll angeblich spätestens im März das neue Wahlrecht präsentiert und frühestens Ende März im Landtag beschlossen werden — eine öffentliche Debatte versuchen sowohl SPÖ als auch Grüne bis dahin darüber tunlichst zu vermeiden. Will man es genau wissen, sind die Antworten vage. Mit prinzipiellen Fragen, wie der vielzitierte „Wählerwillen“ möglichst stimmentreu in Mandate umgemünzt werden soll, möchte man das Wahlvolk offensichtlich nicht verwirren.
Solche prinzipiellen Fragen werden aber mit dieser Reform sowieso nicht behandelt, sondern es dürfte hauptsächlich darum gehen, nur an kleinen Schräubchen zu drehen, damit die Koalitionspartner ein Ergebnis zusammenbringen, mit dem sie beide gut leben — und nach 2015 weiterregieren — können.
Viel wird sich nicht ändern. Ein Ausländerwahlrecht (egal ob nur für EU- oder auch für Drittstaatsangehörige) wird es nach den Bestimmungen der Bundesverfassung auf Landesebene sowieso nicht geben. Die Einführung einer Mindestklausel bei den Bezirksvertretungswahlen auch nicht — SPÖ und Grüne behaupten ja unisono, dies wäre eine Idee des jeweils anderen Koalitionspartners gewesen und sie selbst hätten das nie gewollt. Über einen Fall der 5%-Klausel auf Landesebene wird sowieso nicht geredet — keine der Rathausparteien hat Interesse an Konkurrenz. Und am zweistufigen d’Hondtschen Verfahren wird sich wohl auch nichts ändern.
Was bleibt dann noch übrig? Tatsächlich wird sich wohl die großartig angekündigte Wahlrechtsreform auf eine Neugestaltung der Wahlkreise beschränken. Das einzig Konkrete, das „Die Presse“ zu wissen glaubt, ist die Zusammenlegung von Währing und Hernals zu einem Wahlkreis.
Man kann vermuten, daß da noch ein paar andere Zusammenlegungen geplant sind, wodurch die Grundmandate teurer würden — das hätte nämlich bei einem ähnlichen Wahlergebnis wie 2010 genau den angestrebten Effekt, daß die SPÖ (und auch die FPÖ) weniger von billigen Mandaten in den Wahlkreisen profitieren könnten.
Das Wahlrecht wird also so demokratisch wie in Wien üblich und kurzfristig zweckorientiert reformiert werden. Am rathäuslichen Parternalismus hat sich auch mit der Regierungsbeteiligung der Grünen nichts geändert.
Bernhard Redl
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