Fluchthilfeprozeß auf unbestimmte Zeit vertagt

Meldung im Standard

Richterin sieht sich aufgrund seltsamer „Beweise“ außerstandes, das Verfahren fortzuführen. Dennoch bedeutet das nicht automatisch die Enthaftung jener sechs Beschuldigten, die jetzt schon ein dreiviertel Jahr in U-Haft sitzen!

Nachtrag 27.3.: jetzt sind doch alle enthaftet – http://derstandard.at/1395363352511
Prozeßfortsetzung für 6.Mai geplant – falls überhaupt. Mögliches Szenario: Verurteilung wegen Lächerlichkeiten, weil man mehr nicht rechtfertigen kann, aber auch keine Haftentschädigung zahlen möchte, die beim Freispruch fällig wäre. Aber das ist jetzt nur eine ganz böse Vermutung und kommt bei unserer Justiz sicher nicht vor.
Immerhin: Der jetzige Enthaftungsantrag kam von der Staatsanwaltschaft – wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit. Es besteht also noch Hoffnung für unsere Justiz…

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