Copyright/BRD: Schuß ins eigene Knie

Die großen deutschen Verlage wollten ein gesetzliches Leistungsschutzrecht für Suchmaschineninhalte. Jetzt haben sie es und sind unglücklich damit.

Ab übermorgen, 23.Oktober, dürften so manche deutsche Suchergebnisse bei Google anders aussehen. Der Grund: Seit August 2013 gibt es in Deutschland ein gesetzliches „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“. Mit diesem sollte ursprünglich erreicht werden, dass bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL angezeigt. Den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen wäre daraufhin nicht mehr zulässig gewesen, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden wäre. Der Gesetzentwurf sah vor, dass für die Anzeige der Snippets in Suchergebnissen eine angemessene Vergütung an die Verlage zu zahlen wäre. Der Entwurf wurde allerdings nur entschärft beschlossen. Jetzt ist geltendes Recht, daß Suchmaschinen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen — sonst wäre das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden.

Aber was bedeutet das in der Praxis? Google hat sich ein Jahr lang nicht um diese Bestimmung geschert. Doch dann trat der Verlegerverband „VG Media“ — ein Zusammenschluß von Großverlagen wie Axel Springer, Burda, und Dumont —
auf den Plan. Der Verband, der selbst mittels viel Lobby-Arbeit das Leistungsschutzrecht initiiert hatte, verlangte nun vom in Deutschland wichtigsten Suchmaschinenbetreiber, er möge doch für die kleinen Bildchen und ein wenig längeren Textausschnitte, die in den Suchergebnissen auftauchen, zahlen. Das war aber ein Schuß ins eigene Knie: Denn Google verkündete, nichts zu zahlen und stattdessen Links zu den Produkten dieser Verlage nur mehr in jener sparsamen Version einzublenden, die der Gesetzgeber ohne Vergütungen erlaubt.

Damit hatte der Verband so ziemlich das Gegenteil erreicht, was er wollte. Statt Zahlungen für Inhaltsangaben und Mini-Bildchen storniert Google jetzt die bisher so wohlfeile Gratiswerbung für deren Websites. Wer den Schaden hat, braucht nicht für den Spott zu sorgen — Tenor der deutschen Medienblogs dazu: „Dumm gelaufen!“

Der mächtige Verband versucht jetzt irgendwie doch noch zu retten, was zu retten scheint — und jammert: „Google erpresst Rechteinhaber“ hieß es in einer Aussendung am 1.Oktober: „Google diskriminiert damit diejenigen Verleger, die ihr Presseleistungsschutzrecht über die VG Media zivilrechtlich durchzusetzen versuchen. Die Inhalte derjenigen Presseverleger, die eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen, stellt Google weiterhin dar.“

Kurz vor Beginn dieser Schlechterstellung ab Donnerstag hat Google beim Bundeskartellamt den Antrag gestellt, eine Entscheidung zu treffen, ob die Behörde Erkenntnisse sehe, diesbezüglich gegen Google tätig zu werden oder nicht — also eine Rechtsabklärung verlangt. Das freut die Verlegerverbände und sie versuchen es jetzt im letzten Moment (Aussendung 21.10.) mit betteln: „Die VG Media hat Google daraufhin heute aufgefordert, bis zu dieser anstehenden Bescheidung konsequenterweise auch von seiner angekündigten Schlechterstellung der VG Media – Presseverleger Abstand zu nehmen. Dies würde eine Entscheidung des Bundeskartellamtes zu dem kartellrechtlichen Streit zwischen den Parteien ohne zeitlichen Druck ermöglichen“.

So gesehen kann der Verband nur froh sein, daß das Gesetz nicht so streng verabschiedet wurde, wie er das ursprünglich wollte. Sonst würden nämlich jetzt Bild-Zeitung und Co. vielleicht überhaupt nicht mehr mit Google zu finden sein. -br-

*************************************************
‚akin – aktuelle informationen‘
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
Blog: https://akinmagazin.wordpress.com/
Facebook: https://www.facebook.com/akin.magazin
Mail: akin.redaktion@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin
IBAN AT041200022310297600
BIC: BKAUATWW

Hinterlasse einen Kommentar