Es gibt Tanzveranstaltungen, die versuchen noch gestriger zu sein als die der Burschenschafter. Und das republikanische Bundesheer unterstützt das. Aus einer Einladung:
„Sehr geehrte Kameraden und Freunde!
Er ist mittlerweile schon zur Tradition geworden – der Kaiserball in Korneuburg!
Wir dürfen Euch jetzt bereits zum siebenten Mal herzlich einladen.
7. Kaiserball der Traditionsregimenter
am 31.1.2015
im historischen Stadtsaal von Korneuburg […] Den Ehrenschutz hat wieder Erzherzog Karl von Habsburg Lothringen übernommen, die damit zum Ausdruck gebrachte Verbundenheit des Hauses Österreich mit der Traditionspflege ehrt uns sehr.“
Gezeichnet ist die Einladung mit: „Michael Islinger, Rittmeister im k.u.k Dragonerregiment Nikolaus, Graf Pejacsevich, Generalsekretär der UEWHG“
Ausrichter ist die „Union der Europäischen Wehrhistorischen Gruppen“. Diese deklariert sich als „wehrpolitisch relevanter Verein“, anerkannt „durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport“. Auf deren Homepage prangt deswegen auch das Logo des österreichischen Bundesheers.
Originaleinladung:
http://www.uewhg.org/doc/2015/20150131_Kaiserball.pdf
Anmerkung: Adelsaufhebungsgesetz 1919 idgF § 1. „Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge … werden aufgehoben.“ § 2: „Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. …“ https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000036
[aus der Rubrik „Das Letzte“, akin-Druckausgabe 3/2015]