Das derzeit in den Medien meistdiskutierte Papier ist im Netz nur sehr schwer zu finden. Um es leichter zugänglich zu machen, dokumentieren wir es hier auf dem Blog im vollen Wortlaut:
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Asylgipfel am 20. Jänner 2016
Gemeinsame Vorgangsweise von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden
Österreich muss den Flüchtlingsstrom und die Migration nach Österreich vernünftig und nachhaltig reduzieren und wirksam regeln. Diese herausfordernde Situation kann nur durch gemeinsame partnerschaftliche Anstrengungen und durch eine österreichweite gemeinsame Vorgangsweise von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden bewältigt werden.
Daher stimmen Bund, Länder, Städte und Gemeinden bei Folgendem überein:
1. Allen Gebietskörperschaften kommt eine besondere Verantwortung bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderung zu. Nur dadurch kann eine bestmögliche solidarische Bewältigung der derzeitigen Situation sichergestellt werden.
2. Erstes und oberstes Ziel ist es, eine geordnete Einreisekontrolle sicherzustellen. Deshalb ist ein umfassendes und flexibles Grenzmanagement notwendig. Es werden alle Maßnah-men zu einem bestmöglichen Schutz der Grenzen gesetzt. Dieses Grenzmanagement soll operativ abgestimmt mit unseren Nachbarländern sowie allenfalls darüber hinaus betrof-fenen Staaten erfolgen.
3. Österreich wird weiterhin mit Vehemenz auf europäischer und internationaler Ebene auf Maßnahmen drängen, die zu einer Reduktion der Asylwerber in Österreich führen. Dazu gehören:
- Enge europäische Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Türkei.
- Rasche Maßnahmen zur effektiven Sicherung der EU-Außengrenze bei gleichzeitiger Registrierung aller neu ankommenden Personen.
- Errichtung und Umsetzung der Hotspots und Etablierung eines effizienten solidarischen Verteilungsmechanismus gemäß einer Quote unter Beteiligung aller Mit-gliedstaaten (nach Vorbild der EU-Resettlement-Quote wären das für Österreich 2,22 Prozent bei Teilnahme aller Mitgliedstaaten).
- Rückführung von nichtschutzbedürftigen Personen direkt an der EU-Außengrenze.
- Verstärkte Kooperation und Kommunikation bei Absicherung und Kontrolle der Schengen-Grenze mit Deutschland, Slowenien, Kroatien und allen weiteren Staaten an der Westbalkanroute bzw. mit Italien hinsichtlich der Süd-Nord-Verbindung, insbesonders über den Brenner.
- Verhandlung von effizienten Rückführungsabkommen durch EU und Mitgliedstaaten.
- Durchführung intensiver Informationstätigkeit in den Herkunftstaaten und in sozialen Medien, um die Migrationsströme bereits vor Ort einzudämmen.
Eine Asylantragsstellung soll künftig ausschließlich in EU-Hotspots und nicht mehr in Österreich möglich sein. Bei Asylantragsstellung direkt in Österreich erfolgt die Rückführung in EU-Hotspots und sichere Drittstaaten.
4. Um Österreich nicht über das Zumutbare hinaus zu belasten, ist es unbedingt erforderlich, den Flüchtlingsstrom nach Österreich deutlich zu reduzieren.
Zu diesem Zweck beabsichtigen Bundesregierung, Länder, Städte und Gemeinden als Richtwert Flüchtlinge im Ausmaß von maximal 1,5 Prozent der Bevölkerung auf einen Planungszeitraum von vier Jahren in folgender Aufteilung degressiv verteilt zum Asylverfahren zuzulassen: 37.500 im Jahr 2016, 35.000 im Jahr 2017, 30.000 im Jahr 2018 und 25.000 im Jahr 2019. Die verfassungs- und europarechtliche Prüfung der damit in Zusammenhang stehenden Fragen und Maßnahmen wird veranlasst.
5. Es werden umgehend Planungen in Angriff genommen, die folgende Szenarien wie die Reduzierung der Übernahme von Transitflüchtlingen durch Deutschland oder die Verla gerung des Zustroms auf andere Grenzübergänge (z. B. am Brenner) betreffen.
6. Zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden findet weiterhin ein umfassender Informationsaustausch statt, um darauf aufbauend entsprechende Maßnahmen und Strategien entwickeln zu können. Durch das BMI sind in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium und dem BMLVS regelmäßige Prognosen über die zu erwartende Entwicklung der Migrationsströme und Antragszahlen zu erstellen.
7. Die Außerlandesbringung abgelehnter Asylwerber in Herkunftstaaten und sichere Drittstaaten wird forciert und die freiwillige Rückkehr ausgebaut. Dazu wird im Sinne eines gesamtstaatlichen Ansatzes eine Strategie erarbeitet.
8. Da andere EU-Mitgliedstaaten das Niveau Ihrer Versorgungssysteme nicht anheben, bekennen sich Bund, Länder, Städte und Gemeinden dazu, entsprechende nationale Maßnahmen zu setzen, um eine bessere Verteilung der Migrationsströme in der Europäischen Union zu unterstützen und ausreichend Kapazitäten für die wirklich Verfolgten sicherzustellen. Dazu sind auf nationaler Ebene unter anderen folgende Maßnahmen notwendig:
- Schärfung der Asylverfahren durch Asyl auf Zeit und restriktiven Familiennachzug.
- Schnellverfahren bei wenig aussichtsreichen Anträgen sowie Erweiterung der Liste sicherer Herkunftstaaten.
- Vermehrt Sachleistungen statt Geldleistungen in der Grundversorgung.
- Das AMS stellt den Ländern tagesaktuell jene Informationen zur Verfügung, die zur Durchsetzung der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten im Bereich der Mindestsiche-rung erforderlich sind. Die Länder bekennen sich zu einer effizienten Vollziehung der bedarfsorientierten Mindestsicherung, zur verstärkten Fokussierung auf Integra-tionspflichten (Sprache, gesellschaftliche Integration, Werte, darüber hinausgehende arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten). Bund, Länder, Städte und Gemeinden verständigen sich darauf, die Integrationswilligkeit als entsprechendes Kriterium zu betonen. Sofern BMS-Bezieher an Integrationsmaßnahmen im Sinne von Qualifizierungsmaßnahmen nicht teilnehmen, werden die Länder von ihren zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten (Kürzung der Mindestsicherung) ausnahmslos Gebrauch machen. Allfällige Differenzierungsmöglichkeiten zwischen Flüchtlingen, sonstigen Fremden und Österreichern werden derzeit geprüft. Das beauftrage Gutachten soll im Februar 2016 vorliegen.
- Verstärkte Maßnahmen gegen den missbräuchlichen Bezug von Grund versorgungs-leistungen. Diese Maßnahmen sind ehestmöglich umzusetzen.
- Bund, Länder, Städte und Gemeinden bekennen sich dazu, ausreichende Kapazitäten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu schaffen. Ein entsprechender Informationsaustausch mit den betroffenen Gemeinden wird sichergestellt.
9. Die aktuelle Flüchtlingssituation stellt für die österreichische Polizei eine enorme p ersonelle Herausforderung dar. Neben einer Reihe an Maßnahmen, die wir derzeit ergreifen, kommt es zu einer spürbaren Aufnahmeoffensive bei der österreichischen Polizei. Die Neuaufnahmeplanung für 2016 sieht deshalb den Eintritt von rund 750 Exekutivbediensteten zur Kompensation der natürlichen Abgänge vor, sowie darüber hinaus bis zu 750 Polizistinnen und Polizisten speziell für die Bewältigung grenz- und fremdenpolizeilicher Aufgabenstellungen. Mit Jänner 2016 wurden davon bereits 200 Polizistinnen und Polizisten aufgenommen. In Summe sind das rund 1.500 Exekutivbedienstete. Das BMLVS überprüft die 2015 beschlossene Heeresreform im Lichte der aktuellen Herausforderungen bei Grenzsicherung, Transport und Versorgung und wird gegebenenfalls Vorschläge für eine Anpassung erstatten, um die Unterstützungskapazitäten zu verbessern. Das BMI und das BMLVS erarbeiten einen abgestimmten Einsatzplan für den Einsatz des ÖBH beim Grenzmanagement; auf allenfalls zusätzlich erforderliche Ressourcen ist dabei Bedacht zu nehmen.
10. Die Integration von anerkannten Flüchtlingen stellt eine wachsende Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Sicherung des sozialen Friedens in Österreich dar. Für die Integrationspolitik bedeutet dies eine steigende Anzahl von Asyl-berechtigten. Integration ist eine Querschnittsmaterie, die in allen Lebensbereichen mit-zudenken ist. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips müssen auf allen Ebenen (Bund, Länder, Städte und Gemeinden) Maßnahmen gesetzt werden. Von Asylberechtigten ist Respekt für unsere Gesellschafts- und Werteordnung, die Bereitschaft zur Mitwirkung an der In-tegration und Eigenverantwortung zu erwarten und auch einzufordern.
- Die in der Regierungsklausur vom 11. September 2015 beschlossenen zusätzlichen 75 Millionen für Integrationsmaßnahmen auf Bundesebene werden rasch eingesetzt.
- Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt: Die AMS Kompetenzchecks werden auf ganz Österreich ausgeweitet. Das in Begutachtung stehende Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) wird rasch umgesetzt.
- Die NGOs und unzählige Freiwillige haben zur Bewältigung der Flüchtlingsströme einen unschätzbaren Beitrag geleistet. Bund, Länder, Städte und Gemeinden sprechen dafür großen Dank aus und werden darauf hinarbeiten, die Zusammenarbeit weiter-hin reibungslos zu gestalten und wo nötig weitere Verbesserungen herbeizuführen. Überdies ist dem Flüchtlingskoordinator für seinen unermüdlichen Einsatz bei der Schaffung von Unterbringungskapazitäten zu danken.
- Bund, Länder, Städte und Gemeinden vereinbaren die zügige Umsetzung einer gemeinsamen Strategie und von Maßnahmen gegen Radikalisierung. Im Zuge dessen stellt die auf andere Zielgruppen auszudehnende Gefährderansprache einen wichtigen Bestandteil dar.
- Förderung des Ehrenamtes in der Mehrheitsgesellschaft und bei den Flüchtlingen.
- Prüfung eines weiteren Ausbaus des sozialen Jahres (Integrationsjahr).
11. Ausgaben von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden im Zuge der Fluchtbewegungen sollen wenn möglich als Sondereffekte nicht in die Berechnung des strukturellen und Maastricht-Defizits eingehen. Die Bundesregierung setzt sich dafür auf EU-Ebene ein.
12. Die in der Anlage angeführten administrativen Verbesserungsvorschläge der Länder werden bilateral mit den zuständigen Ministerien nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten behandelt.
Administrative Verbesserungsvorschläge der Länder zu Fragen im Bereich der „Transitflüchtlinge“ und der Grundversorgung
Transitflüchtlinge
– Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Zurückgewiesene (Versorgung im undaußerhalb des Zulassungsverfahrens): Mittlerweile werden aus Deutschland laufendunbegleitete minderjährige Flüchtlinge rücküberstellt. Die übernehmendenPolizeiorgane verfügen über keine klaren Anweisungen, wohin die Jugendlichen zuverbringen sind. Eine umgehende diesbezügliche Klarstellung durch das BMI isterforderlich, ebenso die Sicherstellung der Versorgung bis zur Außerlandesbringung oder Länderzuweisung nach Zulassung.
– Vorankündigung von Neuzugängen zumindest 24 Stunden vorher.
– Abschluss von Mietverträgen für Transitquartiere durch Organe des Bundes.Notfallplan bei Seuchenausbruch durch BMI in Abstimmung mit BMG.
– Sicherstellung der medizinischen Erstversorgung von transitierenden Flüchtlingen beiEintritt in das Bundesgebiet: Flächendeckende Triagierung und Erstversorgung vonFlüchtlingen ist bereits beim Grenzeintritt nach Österreich sicherzustellen. DasÖsterreichische Bundesheer soll für derartige Krisensituationen mit geeignetemEquipment und Personal ausgestattet werden.
Grundversorgung
– Forderung, infolge der großen Anzahl an anerkannten Konventionsflüchtlingen unterEinbindung der Länder dringend koordinierende und strategischeIntegrationsmaßnahmen im Bereich der Sprach- und Berufsqualifikation zu setzen und die entsprechenden Mittel dafür je nach Betroffenheit der einzelnen Bundesländer zurVerfügung zu stellen. Integrationsstrategie und -maßnahmen von Bund und Ländern ineiner Art. 15a B-VG-Vereinbarung festlegen(Zuständigkeiten, Finanzierung).
– Überlegungen des Bundes zu Zugang Arbeitsmarkt, Integration, Familiennachzug,Gestaltung Mindestsicherung und maastrichtneutrale Betrachtung der Flüchtlingskosten. Integrationsmaßnahmen für Asylwerbende bereits während der Grundversorgung. Ziel: Bis zur Erreichung einer gerechteren Verteilung von Asylwerbern innerhalb der EU sollen Ausgaben im Flüchtlings- und Integrationsbereich nicht maastrichtrelevant sein.
– Wie sieht die aktuelle Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf die Bundesländer aus?
– Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Kosten: Sämtliche im Zusammenhang mitunbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis zum Eintritt in die Grundversorgungentstehende Kosten sind dem Bund zuzurechnen. Zur bestmöglichen Unterstützung undBetreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge arbeiten Kinder/Jugendhilfe der Länder und das BMI zusammen.
– Rückstände des Bundes bei seinen Asylentscheidungen als eigentliche Ursache derunbewältigten Versorgungslage: Zur Abarbeitung der einlaufenden Asylanträge und dem Abbau der Rückstände und somit zur Verhinderung weiterer Unterbringungsengpässemuss es das Ziel sein, dass die Zahl der Asylentscheidungen der Anzahl der einlangenden Asylanträge angepasst werden kann. Den Ländern ist, wie bereits von derLandeshauptleutekonferenz gefordert, monatlich geeignetes Zahlenmaterial zu Verfügung zu stellen, aus dem dieses notwendige Gleichgewicht an Asylanträgen undfinalisierenden Asylentscheidungen nachvollzogen werden kann.
– Ein Hauptproblem ist, dass immer wieder Asylwerber nach der Antragstellung in der Erstaufnahmestelle oder bei Polizeidienststellen mit einem „Informationszettel“ weggeschickt werden und auch keine ärztliche Untersuchung vorgenommen wird.
– Medizinische Erstuntersuchung und Versorgung im Zulassungsverfahren ist umgehenddurch den Bund durchzuführen.
– Umsetzung der beim letzten Koordinationsrat vom BMI in Aussicht gestelltenösterreichweiten einheitlichen Untersuchungen durch das Rote Kreuz
– Krankenversicherung automatisierte Nummernvergabe: Für Personen, die (entwedervor der Zulassung oder auch nach der Zulassung und erfolgter Zuweisung in einLandesquartier) bereits medizinische Leistungen in Anspruch genommen haben und nochüber keine Versicherungsnummer verfügen, soll die beim letzten Koordinationsrat vomBMI für Mitte Dezember versprochene automatisierte Nummernvergabe raschestrealisiert werden. Probleme entstehen dadurch bei den behandelnden Ärzten,Apotheken und Krankenhäusern. Auch kann den Betroffenen keine zuständige Stelle desBundes genannt werden, die für die Vergabe von Versicherungsnummernkompetenzrechtlich zuständig ist.
– Transfers zu Untersuchungen bzw. in die Landesquartiere: Zuständigkeit des Bundes liegt vor. Dieser führt die Transporte nur bei jeden besonders schutzwürdigen Personendurch, die tatsächlich in die Bundesgrundversorgung aufgenommen werden. Transferkosten werden daher oft von Ehrenamtlichen getragen, die diese nicht ersetzt bekommen. Ziel: Durchführung der Transporte oder Kostentragung für diese Transporte.
– Abrechnung der Grundversorgungskosten zwischen Bund und Ländern, Forderung der Länder: Sicherstellung der Abrechnung nach der Grundversorgungsvereinbarung unter Berücksichtigung der Verfahrenstage und Rückmeldung, wann dies erwartet werdenkann. Überprüfung, ob eine Abrechnung nach Aufenthaltstagen in einem Bundesland, einfacher und für die Länder besser nachvollziehbar wäre. Zudem würde dies auch die Möglichkeit eröffnen, dass der Bund auch für Personen deren Asylverfahren negativabgeschlossen ist und die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbarsind, und welchen deshalb weiterhin Leistungen aus der Grundversorgung gewährt wird,nach 12 Monaten den Ländern 100 % der Kosten ersetzen müsste und nicht wie bishernur mehr 60 %. Bis dahin ist eine pauschale Abrechnung mit einem zu vereinbarendenfixen Aufteilungsschlüssel durchzuführen.
– Berechnung der Anzahl der Quartierplätze nicht nach gerade belegten sondern nach denzur Verfügung stehenden Plätzen.
– Verkürzung der Aktivierungsdauer von Asylquartieren für die Grundversorgung; keineDurchmischung von transitierenden Flüchtlingen und Asylwerbern in Quartieren; Einfangen des Asylkarussells: Asylverfahren sind dort abzuführen, wo angesucht wurde.Durch eine gerechte Verteilung der Asylwerber und der Abwicklung deren Asylverfahren können Zusatzbelastungen vermieden werden.
– Bundesverfassungsgesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen gibt dem Bund klar dieZuständigkeit zur Quartierschaffung (Versorgungskapazitäten). Über möglicheStandorte, die mit Hilfe des Durchgriffsrechtes in Betrieb genommen werden könnten,sind die zuständigen Stellen der Länder zu informieren, um auf die örtlichenGegebenheiten und Probleme aufmerksam machen zu können.
– Versicherung von Asylwerbern: Aufnahme von Verhandlungen zur Frage, ob und wie von Asylwerbern verursachte Schäden versicherungsrechtlich gedeckt werden können (z.B.österreichweit geltende Bündelversicherung) und wer die Kostentragung dieser Versicherung übernimmt (wären im Rahmen der Grundversorgung zu tragen)
– Schülerfreifahrt für schulpflichtige Kinder in der Grundversorgung: Ziel möglichst rascheAusstellung der Schülerfreifahrtsausweise. Derzeit dauert die Ausstellung oft mehr als 2 Monate. Die SchülerInnen können während der Wartezeit entweder die öffentl.Verkehrsmittel nicht benützen oder wären Schwarzfahrer.