„Das demokratische und verfassungsmäßig garantierte Recht der Bevölkerung, ihre Anliegen in (zugelassenen) Demonstrationen zu vertreten, ist dem ÖAMTC wertvoll und wichtig.
Ebenso wichtig ist uns die Rechtsstaatlichkeit, wenn durch Versammlungen auf wichtigen Straßenzügen – wie dem Ring in Wien – wichtige öffentliche Interessen anderer Personengruppen – insbesondere jene nach Mobilität – verletzt werden.
Die Europäische Menschenrechtskonvention zählt ausdrücklich die Aufrechterhaltung der Ordnung und den Schutz der Rechte und (Bewegungs-)Freiheiten anderer als schützenswertes Gut auf.“ (1)
Diese Verfassungs- und Völkerrechtsexpertise verdanken wir dem Österreichischen Automobil- und Touringclub. Leider ist in dieser Aussendung nicht zu lesen, wo genau in der EMRK „ausdrücklich“ das Recht auf Mobilität (speziell mit dem Auto) zu finden ist.
Aber vielleicht kann man das bei folgender Veranstaltung eruieren: Impulsvorträge und Diskussionsrunde zum Thema „Demos vs. Mobilität“, mit Martin Hoffer, ÖAMTC Chefjurist, Christian Piska, Universität Wien, Gerhard Pürstl, Polizeipräsident, Rainer Trefelik, WK-Spartenobmann Wiener Handel. 28. März 2019, 18 Uhr, Juridicum Dachgeschoß, Schottenbastei 10-16,1010 Wien; Anmeldung bis 27. März 2019 unter verkehrsrecht