
Bei der Vollversammlung der oberösterreichischen Arbeiterkammer am 10. November 2020 hatte der GLB die Resolution „Missbrauch von Förderungen verhindern“ eingebracht. Darin wurden Bund, Land und Gemeinden aufgefordert, künftig Förderungen aus Steuermitteln „grundsätzlich mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand an den jeweiligen Unternehmen, mit einem Verbot einer Auszahlung von Boni an Manager und von Dividenden an Aktionär*innen und mit der Rückzahlung in der vollen Höhe bei Auflassung des jeweiligen Standortes“ zu verbinden.
Wie üblich wurde diese Resolution einem Ausschuss zugewiesen. Eine Methode die allgemein als „Begräbnis erster Klasse bekannt ist“. Die FSG-Mehrheit legt nämlich Wert auf möglichst große Übereinstimmung – zumindest nach außen hin. Daher werden ihr missfallende Anträge nicht etwa im Plenum abgelehnt, sondern in einem Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit „entsorgt“.
Beachtenswert in diesem Fall ist, dass die Ablehnung unter anderem damit begründet wurde, es gäbe bei Förderungen einen „Mitnahmeeffekt“. Sozusagen auf gut oberösterreichisch ein „Bschoadpinkerl“ für das erhoffte…
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