- Neumayergasse, 1160, Radanlage Richtung Stadhalle
- Neumayergasse, 1160, Radanlage Richtung Hasnerstraße
Es ist der ganz normale Mißstand der Wiener Verkehrsplanung, dennoch muß man immer wieder darauf hinweisen: Viele Radverkehrsanlagen sind lebensgefährlich angelegt und bisweilen nicht einmal rechtskonform benutzbar. Obiges Photo zeigt die Situation in der Neumayergasse, quasi einem Zubringer zur stolz präsentierten „Fahrradstraße“ Hasnerstraße. Die Neumayergasse ist hier eine Einbahnstraße mit Ausnahme Fahrradverkehr und entsprechendem Fahrbahnteiler. Allerdings ist es dort unmöglich für den Fahrradverkehr, auf der ihm zugewiesenen Fahrbahnfläche unterwegs zu sein und dabei gleichzeitig den rechtlich vorgeschriebenen sowie wegen sich öffnender Autotüren praktisch notwendigen Sicherheitsabstand von der Parkreihe einzuhalten. Gleichzeitig ist die befahrbare Fläche so schmal, daß bei einer Einhaltung des Sicherheitsabstandes Autofahrer und entgegenkommende Radfahrer einander nicht ausweichen können.
Dabei handelt es sich aber nicht einmal um eine nicht anders machbare Notlösung, denn die Straße wäre an sich für einen solchen Mischverkehr breit genug — allerdings müßte man dazu zumindest die Schrägparkflächen auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder in Längsparkflächen zurückbauen.
„Radfahren gegen die Einbahn“ als legale Regelung ist an sich eine feine Sache und weitaus besser als die seltsamen Radweglösungen Wiens. Wenn allerdings die Stadtverwaltung es allen rechtmachen will und gleichermaßen Rad- wie Autofahrerbedürfnisse auf einer Fläche bedienen will, die beides nicht gemeinsam zuläßt, darf man sich nicht wundern, wenn solche Sollunfallstellen herauskommen.
Bernhard Redl
*************************************************
‚akin – aktuelle informationen‘
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.redaktion
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin