Krieg ist Definitionssache

Bringt uns die SPÖ nun doch ein Militär mit polizeilichen Aufgaben?

[Druckausgabe 17/2016]

Es geht voran: „Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil will die Verantwortung von Bundesheer und Exekutive bei der Terrorbekämpfung vorab klären. In der heutigen Sitzung des Landesverteidigungsausschusses bekräftigte der Ressortchef, er beabsichtige nicht, Kompetenzen des Innenministeriums an sich zu ziehen. Das Bundesheer sei im Rahmen von Assistenzeinsätzen vielmehr dort tätig, wo die Exekutive mit ihren Kräften nicht zu Rande kommt. Im Lichte der neuen Herausforderungen durch die Terrorbedrohung sei die Abgrenzung der Zuständigkeiten aber unklar, hier gelte es noch, eine offene Diskussion zu führen. Doskozil reagierte damit auf Vorwürfe der Grünen, das Verteidigungsministerium würde zunehmend Aufgaben des Innenressorts übernehmen. Hintergrund der Debatte war ein Bericht, in dem der Minister Anpassungen des Strukturpakets ÖBH 2018 präsentierte und dabei vor allem das Augenmerk auf zusätzliche Investitionen und die Reform der Grundstruktur des Bundesheers legt.“

So ist es in der Parlamentskorrespondenz vom 21.Juni zu lesen. Prinzipiell wäre ja angesichts der Neuorientierungsversuche von Minister und Generälen eine Klärung der Zuständigkeiten von Heer und Polizei zu befürworten. „Wir leben in einem verfassungsrechtlichen Rahmen, der all diese Fragen nicht beantwortet“ zitiert der SPÖ-Pressedienst den Minister.

Nur: Die Fragen sind beantwortet. Der an sich problematische Artikel 79 B-VG bestimmt, daß das Bundesheer „auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt“ sowie bei Katastrophen zum Einsatz kommen kann. Allerdings kann das Heer nur Assisteinsätze leisten, also auf Anforderung durch zivile Behörden. Selbständig tätig darf das Militär außerhalb der Aufgaben der Landesverteidigung nur in Notfällen werden, wenn die zivilen Behörden „durch höhere Gewalt“ außerstande sind, einen solchen anzufordern.

Da das Bundesheer zur Landesverteidigung aber nicht mehr gebraucht wird, ist es heute nur mehr ein Hilfstrupp der zivilen Behörden ohne eigenständigen Handlungsauftrag. Was macht man daher?

„Terrorangriffe können existenzgefährdend für das staatliche System sein und daher einen
Verteidigungsfall begründen“ zitiert die APA am 20.Juni den Minister anläßlich der Konferenz „Terrorismus – Angriff auf den Staat“ der Direktion für Sicherheitspolitik des Verteidigungsministeriums.

Man definiert damit terroristische Akte einfach um — es sind keine Verbrechen mehr, sondern militärische Angriffe. Womit sie in die Zuständigkeit des Militärs fallen.

Jetzt müßte man nur noch „Terrorismus“ neu definieren und hat — formal völlig verfassungskonform — eine militärische Polizei zur Aufstandsbekämpfung. Der SPÖ-Pressedienst zitiert den Minister in indirekter Rede: „Die Bedrohungsszenarien würden sich etwa im Cyberraum entwickeln oder durch die Destabilisierung der Bevölkerung selbst.“ Eindeutiger geht es wohl kaum.

Daß ausgerechnet die SPÖ politisch für diese Entwicklung verantwortlich zu machen ist, ist angesichts der Geschichte der Partei doch eher erstaunlich.

Bernhard Redl

Links:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2016/PK0711/index.shtml http://derstandard.at/2000039364670/
http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=8408
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160620_OTS0167/

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