Die Gesetzesdichter

(30.3.2020) Dieser Tage stellten wir erstaunt fest, daß das sogenannte Burkaverbot (AGesVG) nicht für Gesichtsschutzmasken gilt. Schon vor zwei Wochen twitterte die Wiener Polizei, Vermummung aus gesundheitlichen Gründen würde nicht geahndet. Jetzt werden uns diese Masken von der Regierung verordnet. Aber ist das Gesetz aufgehoben worden?

Nein, denn aus gesundheitlichen Gründen durfte man diesen Masken laut Gesetz immer tragen. Aber man mußte dann ein ärztliches Attest vorweisen können, oder? Dann müßte man das Gesetz ja doch ändern, weil diese Masken auch für Nichtinfizierte vorgesehen sind?

Nein, denn von einem Attest steht nichts im Gesetz. Es steht dort überhaupt nichts davon, wer beurteilen soll, ob diese gesundheitlichen Gründe gegeben sind. Das mit dem Nachweis einer Infektionskrankheit steht auch in keiner Durchführungsverordnung des Ministeriums. Das hat schlicht und einfach die Polizei dazuerfunden, weil die Beamten sonst nicht gewußt hätten, wie sie das exekutieren sollen.

Mit anderen Worten: Die Polizei hat das Gesetz bislang schlicht falsch exekutiert. Deswegen mußte man es jetzt auch nicht ändern, sondern einfach nur korrekt handhaben. Das originelle Hinzudichten von Bestimmungen dürfte aber bei der Polizei Usus sein. Wir durften dieser Tage ja auch erleben, daß einsame Menschen auf Parkbänken nach der Covid-19-Verordnung angezeigt wurden. War da dem Wiener
Polizeipräsidenten fad und er wollte seiner Kreativität freien Lauf lassen oder ist er mit dem sinnerfassenden Lesen von Verordnungen überfordert?

Und: Bei wievielen anderen Verwaltungsstraftatbeständen erfindet die Polizei sonst noch was dazu? -br-
(aus akin 8a/2020)

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